Verkehrsrecht Schnelle und kompetente Hilfe bei einem Verkehrsunfall
Unfallregulierung bei Fahrzeugschäden:
- Reparaturkosten (tatsächlich oder fiktiv)
- Wertminderung
- Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall
- Totalschaden
- Sachverständigenkosten
Unfallregulierung bei Personenschäden:
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse
- Verdienstausfall
- Behandlungskosten
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“
(OLG Frankfurt, Urteil 02.12.2014 - Az. 22 U 171/13)
Wir kümmern uns für Sie:
- um zügige und vollständige Schadensabrechnung
- um die bestmögliche Abrechnung (konkret/nach Gutachten)
- um die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei ungerechtfertigten Kürzungen
- um sämtlichen Schriftverkehr mit dem Unfallgegner, Versicherung, ggf. Vollkaskoversicherung, Leasinggeber, Bank etc.
Übrigens: Die Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und werden von der gegnerischen Versicherung entsprechend der Verursachungsquote übernommen.